Das darf in keinem Newsletter-Impressum fehlen
(13.09.2006) zurück
Wichtige Punkte für das Newsletter-Impressum (was bei keiner Newsletter-Konzeption fehlen darf):

  • Absenderkennzeichnung muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein: Hyperlink reicht nicht aus, weil nicht für alle Empfänger anklickbar.
  • Name und Postadresse sind Pflicht, auch Handelsregister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer für schnelle Kontaktaufnahme, wie es das Gesetz explizit fordert
  • Namen des Newsletter-Verantwortlichen ist zu nennen.


Beispiel für ein Newsletter-Impressum:




Nicht nur für Geschäftsbriefe, sondern auch für E-Mails gibt es klare Regeln: Ein Empfänger muss wissen, mit wem er es zu tun hat. Eine einfache Unterscheidung zwischen Spam und seriösen E-Mails sind die kompletten Kontaktdaten am E-Mail und nicht nur ein Link auf ein vermeintliches Impressum.
Juristisch korrekt muss ein Newsletter ein komplettes Impressum haben, wobei hier zwei Gesetze gelten:
Ein Produkt-Newsletter ist ein Teledienst, ein redaktioneller Newsletter dagegen ein Mediendienst. Entsprechend gelten Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz bzw. Mediendienst-Staatsvertrag. Im wesentlichen sind sich die Werke einig: der Anbieter muss klar gekennzeichnet werden und es muss die Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme gegeben sein. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, neben der E-Mail-Adresse auch eine Telefonnummer anzugeben. Konkret sind diese Daten übrigens auch für Spamfilterbetreiber wichtig, die sich auf diesem Wege ein Bild über den Absender machen können. Spammer vermeiden üblicherweise Hinweise auf den Absender. Eine funktionierende Reply-Adresse ist zwar nicht gesetzlich gefordert, wirkt aber ebenfalls vertrauensbildend.


 
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Weiters gibt es noch ein paar interessante Begriffe aus unserem Wörterbuch / Werbelexikon zum Thema Marketing und Web / Neue Medien:

Mobile Marketing
Cross Selling
Affiliate
E-Business
Website-Promotion
Newsgroup-Reader
Suchmaschineneintrag



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