Wettbewerbe, die dem Gesetz entsprechen
(16.10.2004) zurück

Wettbewerbsregeln und Beurteilungskriterien. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber mehrere Werbeagenturen zu einem Wettbewerb einlädt, muss er bereits in der ersten Bekanntmachung angeben, welche  Beurteilungskriterien für die Entscheidung der Jury ausschlaggebend sind. Diese Kriterien müssen spätestens in der Wettbewerbseinladung nach ihrer  Bedeutung gereiht und gewichtet werden.

"Präsentationshonorare" – gesetzlich vorgeschrieben
Ob jenen Agenturen, die nach dem Wettbewerb nicht den Zuschlag bekommen, ein "Präsentationshonorar" (bzw. Aufwandsentgelt bzw. Abschlagszahlung) zusteht, darüber lässt das Bundesvergabegesetz keine Zweifel zu. Im Gegenteil: Wenn der Auftraggeber kein pauschales Präsentationshonorar anbietet, sind sämtliche von den Wettbewerbsteilnehmern verlangten Vorarbeiten gemäß den geltenden Honorarrichtlinien zu bezahlen.

Zusammenstellung der Jury
Eindeutig geregelt ist im Gesetz auch die Qualifikation der Jurymitglieder. Wenn die Wettbewerbsteilnehmer über eine bestimmte Qualifikation verfügen müssen (z.B. Werbeagentur), muss mindestens ein Drittel der Jurymitglieder über die selbe Qualifikation wie die Teilnehmer verfügen.

Schriftliches und persönliches Briefing
Das Gesetz sieht zwar nur ein schriftliches Briefing vor, eine persönliche Gesprächsrunde des Auftraggebers mit jedem Wettbewerbsteilnehmer ist anzuraten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Profi-Tipp:
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) 2002 ist streng, aber eine gute Orientierung für objektive Vergabeverfahren. Private Firmen sind in ihrer Vergabe zwar völlig frei, tun aber gut daran, manche Regeln der öffentlichen Vergabe zu beherzigen (z.B. bei Wettbewerben).

WKO

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