Die URL, das unbekannte Wesen
(04.05.2004) zurück
Jeder Internetbenutzer kennt sie: die URLs. Doch vielen bleibt sie dennoch ein Rätsel. Erfahren Sie mehr über Ursprung, Aufbau und Anwendung von Internetadressen.

Das Kürzel URL steht für „Uniform Resource Locator“ und ist nichts anderes, als der Fachbegriff für eine WWW-Adresse, also die Internetadresse einer Homepage (z.B. www.innovation-marketing.at).

Ursprünglich wurden alle mit dem Internet verbundenen Computer direkt durch die Eingabe der IP-Adresse angesprochen. Diese IP-Adresse ist ein Zahlencode, der aus vier Teilen besteht, wobei jeder Teil einen Wert zwischen 0 und 255 annehmen darf. Mit zunehmender Anzahl an erreichbaren Rechnern wurde es recht mühsam, sich diese Zahlenkolonnen zu merken, also ordnete man ihnen leichter lesbare Adressen zu: die URL.

Auch heute ist es noch so, dass jede URL einer IP-Adresse zugeordnet ist, d.h. man kann auf die gleiche Seite gelangen, indem man direkt die IP-Adresse in die Adresszeile des Browsers eintippt.

Der Aufbau

Eine Internetadresse setzt sich prinzipiell aus drei Bereichen zusammen:

  • Das Dienstepräfix. Bei Internetseiten ist dies das berühmte http:// (Hyper-Text-Transfer-Protocol)
  • Der Servername. Frei wählbare Bezeichnung (z.B. yahoo)
  • Die Domain. Man unterscheidet zwischen Top-Level und Second-Level Domains. Top-Level Domains sind sämtliche Länderkurzformen („.at“ steht für Austria, „.de“ für Deutschland ...), außerdem „.com“ (kommerzielle Seiten), „.net“ (Internet bezogene Inhalte), „.org“ (nicht kommerzielle Organisationen), „.gov“ (Regierungen) und „.edu“ (Bildung & Erziehung). Second-Level Domains finden hauptsächlich bei Länderkürzeln Anwendung

Für einen Domainnamen gelten folgende Bedingungen:

  • Es wird nicht zwischen Groß und Kleinschreibung unterschieden. (man sieht es öfter, dass z.B. in Drucksachen Domainnamen auch Großbuchstaben enthalten. Das ist besonders bei längeren Domainnamen optisch besser zu begreifen, man kann die URL auch mit den Großbuchstaben im Browser eingeben, praktisch hat das aber keine Bedeutung.
  • max. 63 Zeichen, zulässig sind Buchstaben, Ziffern und Bindestrich
  • Der Name muss mit einem Buchstaben oder einer Ziffer beginnen und enden
  • Er muss mindestens einen Buchstaben enthalten
  • Mindestlänge des Domainnamens sind drei Zeichen
Im Domainnamen dürfen nicht verwendet werden:
  • Abkürzungen deutscher Kfz.-Kennzeichen
  • ein und zwei-buchstabige Abkürzungen

Domains in Österreich
Das System der verschiedenen Domainnamen ist nicht zufällig. Ziel war es, schon anhand der Adresse eine Ahnung über Inhalte, Standort bzw. Betreiber der Seite zu vermitteln. Aus diesem Grunde sollten Seiten, die speziellen Österreich-Bezug aufweisen auch unter dem Landeskürzel für Österreich, nämlich .at, zu finden sein. In weiterer Folge können auch bei länderspezifischen Homepages weitere Unterscheidungen anhand der URL getroffen werden, und zwar durch die Second-Level Domain.

Für Österreich existieren: „.co.at“ (kommerzielle Inhalte), „.or.at“, (nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisationen), „.ac.at“ (academic, also universitär), „.gv.at“ (österreichische Regierungsseiten).

Dieses Wissen über die Zusammensetzung von Internetadressen hilft einerseits bei der Auswahl der richtigen Adresse für den eigenen Internetauftritt, andererseits hilft es auch bei der Suche nach bestimmten Inhalten. So folgen beispielsweise alle österreichischen bundesminiserien dem Schema „Kurzname des Ministeriums“ + „.gv.at“. Das Bundesministerium für auswertige Angelegenheiten (BMAA) ist daher unter der Adresse http://www.bmaa.gv.at zu finden. Ebenso im universitären Bereich: Hier gilt „Name der Univeristät“ + „.ac.at“, also z.B. http://www.wu-wien.ac.at.

Auf diese Weise kann man ohne umständliche Suchmaschinensuche relativ häufig zu der gewünschten Seite gelangen, indem man die Adresse direkt eintippt.

Subdomains
Den Domains können Subdomains zugeordnet werden. Z.B. kann innovation-marketing.at-web mit einer Subdomain ergänzt werden z.B. eibl.innovation-marketing.at-web (nicht suchen, dies Subdomain gibt es nicht). Die Vergabe der Subdomain erfolgt ausschließlich vom Betreiber des Webservers auf dem die Domain untergebracht ist.
Wer also Interesse an einer weiteren Subdomain hat, wende sich an seinen Provider. Es ist nicht zwingend vorgegeben, dass vor dem Domainnamen ein www stehen muss.
Für die Einhaltung des Namensrechtes, eingetragener Warenzeichen und geschützer Namen ist jeder Einreicher selbst verantwortlich (umfangreiche Recherchen z.B. beim Patentamt (Markennamen)). Diese Regelung sorgt dafür, dass Rechtsanwälte immer genügend Arbeit haben.

Domainregistrierung und Abfrage
Obwohl ursprünglich nur als Internet-Adresse gedacht, haben URLs mittlerweile schon den Status einer Wertanlage angenommen. Für kurze, prägnante und aussagekräftige Adressen werden durchaus schon Millionenbeträge bezahlt. Besonders beliebt ist daher das „Domaingrabbing“. Das heißt, eine Person registriert zahlreiche URLs, ohne sie tatsächlich zu verwenden. Die Absicht dahinter ist natürlich, einen Käufer zu finden, der die Nutzungrechte an der Adresse um viel Geld abkauft. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn einige Gerichte haben schon entschieden, dass Markennamen auch als Internetadresse geschützt sind. Die Reservierung könnte also statt des erhofften Geldsegens auch einen langwierigen Rechtsstreit nach sich ziehen.

Siehe auch:
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