Marken / Brands am Prüfstand - Rechtstipps - Markenregistrierung - Markenrecht
(21.06.2007) zurück
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Die Gestaltung eines neuen Logos oder die Einführung einer neuen Marke, das Corporate Design einer Firma, kann zu unerwarteten rechtlichen Folgen führen.

Corporate Design gehört zu den wichtigsten Bestandteilen eines Unternehmens, da es von Geschäftspartnern, Kunden und Jedermann als erstes wahrgenommen wird. Deshalb sollte mit größter Sorgfalt die Gestaltung von Corporate Design Elementen (Firmenlogo, Firmenfarben, Drucksorten, Prospekte, Presseinfos, Fuhrpark, Arbeitsstätten etc.) bewerkstelligt werden.

Eine Neugestaltung sollte nach Plan ablaufen:
  1. Analyse des Unternehmensbildes sowie Prüfung der Kunden- und Konkurrenzsituation (Research) durch professionelle Berater
  2. Entwicklung (Creation) des Corporate Design (Grafikdesigner)
  3. Überprüfung des Erfolges der Maßnahmen durch Mitarbeiterschulung in der Anwendung des CD (Corporate Design) etc.

Durch Einsparungsmaßnahmen wird oft auf externe Berater verzichtet, was immer wieder zu Problemen vor allem im Markenrecht, Urheberrecht oder Wettbewerbsrechts führen kann.

Markenschutz
Das wichtigste Element des Corporate Design eines Unternehmens ist die Marke (Brand). Bei Markenrechtsverletzungen drohen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, auf Beseitigung, auf Zahlung eines angemessenen Entgelts, eines Schadenersatzes oder gar des Gewinns, auf Rechnungslegung und auf Urteilsveröffentlichung. Bei vorsetzlicher Markenrechtsverletzung sind darüberhinaus auch strafrechtliche Sanktionen möglich.
Die Marke (Brand) sollte einfach und fantasievoll sein und darf natürlich nicht mit bestehenden Marken von Mitbewerbern identisch sein. Sie darf allenfalls ähnlich sein, aber auch dann kann es zu einem sogenannten "Ausschließungsrecht" des Markeninhabers kommen. Dazu heißt es im Gesetz: "Eine eingetragene Marke gewährt ihrem Inhaber, vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte, das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Ware gedanklich in Verbindung gebracht wird."

Für eine Abwägung der Verwechslungsgefahr sind folgende Punkte heranzuziehen:
  • Die Zeichen sind umfassend - nach dem Schriftbild wie nach dem Wortklang - zu beurteilen.
  • Besonders die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente eines Zeichens sind zu berücksichtigen
  • Es ist mehr auf die gegebenen Übereinstimmungen als auf die Abweichungen zu achten
  • Wichtig ist auch, wie die Zeichen auf die Durchschnittsverbraucher wirken, wie wichtig die Produkte genommen werden
  • auch ist zu fragen, wie bekannt die ältere Marke am Markt ist: je bekannter, desto mehr müssen sich die Zeichen unterscheiden
  • Als Faustregel gilt auch: je ähnlicher die Waren und Dienstleistungen sind, desto mehr müssen sich die Marken unterscheiden.

Tipp:
Die meisten bestehenden Marken werden auch im Internet verwendet und auch über Suchmaschinen gesucht und gefunden. Um die Verwechslungsgefahr und damit die Gefahr markenrechtlicher Probleme gering zu halten empfiehlt es sich spezialisierte Rechtsanwälte oder Patentanwälte beizuziehen und von diesen eine "Ähnlichkeitsrecherche" beim Patentamt durchführen zu lassen.


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